Novelle des Postgesetzes: ver.di begrüßt Stellungnahme des Bundesrates – Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche notwendig

Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

In Kürze wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamten-bereich des Bundes übertragen werden soll. Die Besoldung soll neu justiert werden, u.a. soll es eine neue Besoldungstabelle geben. Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten.

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Novelle des Postgesetzes: ver.di begrüßt Stellungnahme des Bundesrates – Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche notwendig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die am heutigen Freitag (2. Februar 2024) beschlossene Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Novelle des Postgesetzes, in der unter anderem ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine echte 20-Kilo-Grenze für die Zustellung von Paketen im Ein-Personen-Handling gefordert werden. „Die Bundesländer senden mit ihrer Stellungnahme ein ganz klares Signal an Bundesregierung und Bundestag, dass sie die unübersehbaren Missstände in der Paketbranche nicht länger hinnehmen wollen. Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ist das Gebot der Stunde“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Auch die Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts von Paketen in der Ein-Personen-Zustellung auf 20 Kilogramm sei überfällig, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Bundesregierung und Bundestag seien nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgefordert, die Forderungen der Länderkammer aufzugreifen, so Kocsis weiter. Das Postgesetz ist ein sogenanntes Zustimmungsgesetz, das heißt, dass nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat zustimmen muss, bevor es in Kraft treten kann.

V.i.S.d.P.
Jan Jurczyk
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Tel.: 030/6956-1011, -1012
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Quelle: Pressemeldung von ver.di vom 02.02.2024


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