Vorschriften für Postbeamte

Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Im Frühjahr 2026 wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen werden soll. Dabei soll die Besoldung neu justiert werden (u.a. mit einer neuen Besoldungstabelle). Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten.

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Vorschriften - Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften - für Postbeamte
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Bereich PDF >>>LINK
     
Aktuelle Besoldungstabellen für Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen (PNU): Stand 01.03.2020
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Hinweise zum "Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG)"    >>>LINK
Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)    >>>LINK
Post-Arbeitszeitverordnung - Post-AZV    >>>LINK
Post-Laufbahnverordnung - PostLauf    >>>LINK
Post-Leistungsentgeltverordnung - PostLEntgV    >>>LINK
     
     
     
     
     
     

 

 


Telekom

Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der
Deutschen Bundespost - BEVPostPersStrG

Jubiläumsverordnung Telekom - TelekomJubV

Telekom-Sonderzahlungsverordnung - TelekomSZV

 

 

Mehr Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für Beamtinnen und Beamte finden Sie hier: www.beamtengesetze.de


 

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