Sonderreglungen für Postbeamte: Beschwerden und Klageverfahren

Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

In Kürze wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamten-bereich des Bundes übertragen werden soll. Die Besoldung soll neu justiert werden, u.a. soll es eine neue Besoldungstabelle geben. Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten.

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Beschwerden und Klageverfahren

Aufgrund ihrer Rechtsstellung als unmittelbare Bundesbeamte, die zum Geschäftsbereich des BMPT gehören, haben Beamte der Aktiengesellschaften das Recht, sich bei Beschwerden in dienstrechtlichen Angelegenheiten – unter Einhaltung des „Dienstwegs" – an den BMPT zu wenden.

Auch die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt ihnen wie bisher erhalten (§ 171 BBG).

Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, gemäß §§ 84, 85 BetrVG vom Beschwerderecht Gebrauch zu machen. Die Ansprüche gegen den Dienstherrn richten sich bei Beamten in den Aktiengesellschaften gegen den Bund.

Der Bund wird durch die Aktiengesellschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gerichtlich vertreten. Dies bedeutet, daß die Beamten bei den Aktiengesellschaften in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten Klagen gegen den Bund, vertreten durch die Aktiengesellschaften, zu richten haben. In allen individuellen dienstrechtlichen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten sind wie bisher die Verwaltungsgerichte zuständig.


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Red UT 20210427

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