Postgesetz (PostG): § 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz

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Postgesetz (PostG): § 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz

§ 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz

§ 19 Satz 2 gilt für die Zeit der gesetzlichen Exklusivlizenz nicht für die Beförderung von Briefsendungen im Rahmen der Exklusivlizenz nach § 51.


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Red 20240205

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