Post-Arbeitszeitverordnung (Post-AZV): § .1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung

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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (Post-Arbeitszeitverordnung - Post-AZV)

 

§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.


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Red 20231106

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