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Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern Im Frühjahr 2026 wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen werden soll. Dabei soll die Besoldung neu justiert werden (u.a. mit einer neuen Besoldungstabelle). Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten. Vorbestellung >>>zum Vorzuugspreis |
Unfallkasse von Post und Telekom
Für alle Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere gesetzlich übertragene Aufgaben ist eine rechtlich selbständige Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) errichtet worden (§§ 1-6 PostSVOrgG). Die Reichsversicherungsordnung wurde entsprechend ergänzt (Art. 12, Ziff. 70, PTNeuOG: §§ 657 b, 704 b RVO).
Der in Selbstverwaltung geführten Unfallkasse sind folgende Aufgaben und dienstrechtliche Zuständigkeiten für Beamte übertragen:
- die Unfallfürsorge einschließlich Prävention für die Beamten mit Ausnahme der Leistungen nach §§ 36 bis 43 BeamtVG (Unfallruhegehalt, Unfallhinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeiträge für durch Dienstunfall verletzte frühere Beamte und deren Hinterbliebene, einmalige Unfallentschädigung),
- Schadensersatz nach § 79 BBG,
- Geltendmachung der Schadensersatzansprüche nach § 87a BBG.
| Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte sowie Postbeamte Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Postbeamte und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. >>>zur Bestellung |
Vorteile für Post-Beamte sowie den öffent. Dienst: Vergleichen und sparen Baufinanzierung - Berufsunfähigkeits-absicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung |
Red UT 20210427