Aktuelles für Postpersonal: Die E-Akte

Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

In Kürze wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamten-bereich des Bundes übertragen werden soll. Die Besoldung soll neu justiert werden, u.a. soll es eine neue Besoldungstabelle geben. Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten.

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A0520-T

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Bei der Post AG sind beschäftigt:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbereich)
Arbeitszeit, Tarifverträge, leistungsbezogene Entgeltsysteme

Beamtinnen und Beamte
Für Beamtinnen und Beamte bei den Post AG ist besonders wichtig, den Status des Bundesbeamten bei den Post-, Telekom- und Postbank-Beamten zu sichern und am Berufsbeamtentum festzuhalten.

Weitere Gebiete sind durchlässige Laufbahnen, Sicherung einer eigenständigen Beamtenversorgung, sowie berufliche Fortentwicklung.

Ausbau der Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten Mitbestimmungsgesetze und Wahlverfahren


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